Trennung

Trennen sich Ehegatten, sind die persönlichen und finanziellen Verhältnisse zu regeln. Dies kann ohne Richter erfolgen, wenn sich die Beteiligten einvernehmlich verständigen.

Durch Beratung, Mediation oder allenfalls gerichtliche Eheschutz-Verfahren kann eine Regelung für die Ehepartner wie auch für allfällige minderjährige Kinder erreicht werden.

Zu regeln sind etwa Beginn, Dauer und Kündigungsmöglichkeit einer Trennungsvereinbarung, Kinderbelange (Sorgerecht, eventuell mit einem Betreuungskonzept, Obhut, sog. Besuchs- und Ferienrecht, Kinderunterhalt), Unterhaltsregelung unter den Ehegatten, Zuweisung von Haus/Wohnung, Autos und Mobiliar, separate Besteuerung, u.U. Gütertrennung durch Eheschutzverfügung oder beurkundeten Ehevertrag.

Im Unterschied zu einer Ehescheidung bleiben die Ehegatten miteinander verheiratet, sind sie gegenseitig weiterhin Pflichtteilserben und partizipieren sie sozialversicherungsrechtlich an der Äufnung von BVG- und AHV-Guthaben.