Scheidung
Auch bei Scheidungen kann eine einvernehmliche Lösung, ev. mit Hilfe einer Mediation, das Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Im Unterschied zur Trennung bedarf es einer richterlichen Genehmigung der schriftlichen Scheidungsvereinbarung.
Bei streitigem Scheidungsverfahren entscheidet das Gericht, was wesentlich aufwendiger, kostspieliger und zeitintensiver ist. Stellt sich einer der Ehepartner gegen die Scheidung, muss eine zweijährige Wartefrist nachgewiesen und abgelaufen sein, bevor das Gericht die Scheidung aussprechen kann.
Die Regelung der Nebenfolgen einer Scheidung erfordert eine sorgfältige Bearbeitung. Es geht um Kinderbelange (Sorgerecht, eventuell mit einem Betreuungskonzept, Obhut, sog. Besuchs- und Ferienrecht, Kinderunterhalt), AHV-Erziehungsgutschriften, ev. Unterhaltsregelung unter den Ehegatten für Versorgung und Vorsorge, güterrechtliche Auseinandersetzung, Übertragung von Grundeigentum und Zuweisung von Schulden, Vorsorgeausgleich (Pensionskassen), Tragung der Verfahrenskosten.
Nach einer Ehescheidung verlieren die Ehegatten ihr gegenseitiges gesetzliches Erbrecht und partizipieren sie sozialversicherungsrechtlich nicht mehr an der Äufnung von BVG- und AHV-Guthaben des andern.