Collaborative Practice
Collaborative Practice stellt – wie Mediation – ein Verfahren dar, welches auf eine nicht-gerichtliche Konfliktlösung abzielt (Alternative Dispute Resolution). Im Unterschied zur Mediation gibt es dabei keine neutrale Instanz, welche den Beteiligten kommunikationsmässig und inhaltlich behilflich ist. Vielmehr hat hier jeder Beteiligte einen Anwalt, der aktiv am Geschehen teilnimmt. Dies kann gerade für Beteiligte sinnvoll sein, die nicht gewohnt sind, ihre Positionen zu formulieren und kraftvoll zu vertreten.
Die Anwälte der Collaborative Practice (Collaborative Lawyers) schliessen zu Beginn eine Vereinbarung ab, die sie im Falle des Scheiterns der Einigungsbemühungen von der Vertretung ihrer Mandanten in allfälligen Gerichtsverfahren ausschliesst. Sollte das Verfahren der Collaborative Practice in einem Fall scheitern, ist ihr Auftrag damit abgeschlossen.
Collaborative Practice arbeitet häufig interdisziplinär, je nach den Erfordernissen der konkreten Konstellation z.B. mit Wirtschaftsprüfern, Eheberatern, Finanzplanern, Kinderpsychologen oder Nachfolgespezialisten.